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Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich
bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung,
die durch Krankheit, Unfall oder Invalidität ausgelöst
sein kann. Diese Beeinträchtigung bezieht sich jedoch
nur auf den ursprünglich ausgeübten Beruf und
bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht mehr arbeiten
kann. Vielmehr ist es dem Betroffenen weiterhin möglich,
mehr als 6 Stunden täglich einer anderen Arbeit nachzugehen,
unabhängig davon, ob diese Arbeit seiner Qualifikation
entspricht oder darunter liegt.
Erst wenn dies nicht mehr der Fall ist, spricht man von
einer Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung,
die wiederum in zwei Abstufungen unterteilt ist: in teilweise
und volle Erwerbsminderung.
Bei der teilweisen Erwerbsminderung kann der Betroffene
weiterhin zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten.
Und zwar ebenfalls unabhängig von seinem erlernten
Beruf.
Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene
weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Der Grad der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung
ist entscheidend für die Höhe der Rente, auf die
Sie in einem solchen Fall Anspruch haben. Grundsätzlich
prüft die Deutsche Renteversicherung entsprechende
Anträge anhand ärztlicher Unterlagen und fordert
eventuell weitere Gutachten an. Dabei wird auch geprüft,
ob Sie nicht weiterhin in einem anderen Beruf tätig
sein können.
Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass
es keine Rolle spielt, welcher Art dieser Beruf ist. Solange
beispielsweise ein ehemaliger leitender Angestellter noch
mehr als 3 Stunden täglich als Pförtner arbeiten
kann, solange gilt er nicht als erwerbsunfähig und
hat dementsprechend auch kein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente.
Im Falle einer reinen Berufsunfähigkeit wie oben beschrieben
gehen Sie auf jeden Fall leer aus, wenn Sie nach dem 2.1.1961
geboren wurden. Hier springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung
ein.
Bedenken Sie: jeder fünfte Angestellte und jeder
dritte Arbeiter scheidet vor Erreichen des Rentenalters
wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben
aus. Zu den gefährdetsten Berufen zählen Dachdecker,
Krankenpfleger, Schlachter, Tiefbauer und Maurer. Doch mittlerweile
gibt es kaum noch Berufsgruppen, die vor den typischen Ausfallgründen
sicher sind, wie zum Beispiel Herz- und Kreislauferkrankungen,
orthopädische Erkrankungen sowie Krankheiten der Nerven
oder Psyche, Tumorerkrankungen und innere Krankheiten.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie
für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden, finanziell
vor, indem Sie während Ihres Arbeitslebens monatliche
Beiträge an das Versicherungsunternehmen zahlen. Die
Höhe dieser Beiträge richten sich unter anderem
nach Ihrem Alter, Ihrem Beruf, Ihrem Geschlecht und Ihrem
Gesundheitszustand.
Die Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht
verpflichtet, Sie zu versichern, sondern können Sie
ablehnen, wenn ihnen das Risiko, Sie zu versichern, zu hoch
erscheint. Hier gilt es dann nach Alternativen zu suchen.
Die Absicherung mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung
kann in unterschiedlichen Arten erfolgen. Entweder als selbständige
Versicherung oder als Risikolebensversicherung mit BUZ-Einschluss
(BUZ = Berufsunfähigkeitszusatz) oder als Altersvorsorge
mit BUZ-Einschluss oder in Kombination mit einem Aktien-
oder Rentenfonds.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich, um die passende
Variante beim optimalen Anbieter zu finden.
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