Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet
wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus.



Allgemeine Infos zum Thema Berufsunfähigkeit

Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung, die durch Krankheit, Unfall oder Invalidität ausgelöst sein kann. Diese Beeinträchtigung bezieht sich jedoch nur auf den ursprünglich ausgeübten Beruf und bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht mehr arbeiten kann. Vielmehr ist es dem Betroffenen weiterhin möglich, mehr als 6 Stunden täglich einer anderen Arbeit nachzugehen, unabhängig davon, ob diese Arbeit seiner Qualifikation entspricht oder darunter liegt.

Erst wenn dies nicht mehr der Fall ist, spricht man von einer Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung, die wiederum in zwei Abstufungen unterteilt ist: in teilweise und volle Erwerbsminderung.
Bei der teilweisen Erwerbsminderung kann der Betroffene weiterhin zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten. Und zwar ebenfalls unabhängig von seinem erlernten Beruf.
Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Der Grad der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung ist entscheidend für die Höhe der Rente, auf die Sie in einem solchen Fall Anspruch haben. Grundsätzlich prüft die Deutsche Renteversicherung entsprechende Anträge anhand ärztlicher Unterlagen und fordert eventuell weitere Gutachten an. Dabei wird auch geprüft, ob Sie nicht weiterhin in einem anderen Beruf tätig sein können.
Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass es keine Rolle spielt, welcher Art dieser Beruf ist. Solange beispielsweise ein ehemaliger leitender Angestellter noch mehr als 3 Stunden täglich als Pförtner arbeiten kann, solange gilt er nicht als erwerbsunfähig und hat dementsprechend auch kein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente.
Im Falle einer reinen Berufsunfähigkeit wie oben beschrieben gehen Sie auf jeden Fall leer aus, wenn Sie nach dem 2.1.1961 geboren wurden. Hier springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Bedenken Sie: jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. Zu den gefährdetsten Berufen zählen Dachdecker, Krankenpfleger, Schlachter, Tiefbauer und Maurer. Doch mittlerweile gibt es kaum noch Berufsgruppen, die vor den typischen Ausfallgründen sicher sind, wie zum Beispiel Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Erkrankungen sowie Krankheiten der Nerven oder Psyche, Tumorerkrankungen und innere Krankheiten.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden, finanziell vor, indem Sie während Ihres Arbeitslebens monatliche Beiträge an das Versicherungsunternehmen zahlen. Die Höhe dieser Beiträge richten sich unter anderem nach Ihrem Alter, Ihrem Beruf, Ihrem Geschlecht und Ihrem Gesundheitszustand.
Die Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Sie zu versichern, sondern können Sie ablehnen, wenn ihnen das Risiko, Sie zu versichern, zu hoch erscheint. Hier gilt es dann nach Alternativen zu suchen.

Die Absicherung mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann in unterschiedlichen Arten erfolgen. Entweder als selbständige Versicherung oder als Risikolebensversicherung mit BUZ-Einschluss (BUZ = Berufsunfähigkeitszusatz) oder als Altersvorsorge mit BUZ-Einschluss oder in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds.

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